Mitgliedschaft

Mitglieder der lnteressengemeinschaft sind in der Regel Fischereivereine.
Weitere Vereine und wesensnahe Organisationen können aufgenommen werden, wenn sie nachweislich als eingetragen beim jeweils zuständigen Amtsgericht geführt werden und die Delegiertenversammlung der Interessengemeinschaft mit 2/3 der erschienenen Delegierten zustimmen.
 

Gebühren und Beiträge

Die Beiträge der Mitgliedsvereine der Interessengemeinschaft bestehen aus einer einmaligen Aufnahmegebühr pro Mitglied im Verein von 10,00 € und einen Mitgliedsbeitrag von 0,50 € pro Mitglied pro Jahr.